Generalversammlung 2024

Generalversammlung 2024

Zur jährlichen Generalversammlung der St. Hubertus-Schützenbruderschaft 1857 Upsprunge e. V. am Samstag, den 20.01.2024 im Bürgerhaus Upsprunge, werden hiermit alle Mitglieder der Bruderschaft herzlichst eingeladen.
Antreten am Pfarrheim um 17:45 Uhr.
Die Versammlung beginnt mit der Messe um 18.00 Uhr.
Anschließend wird die Versammlung im Bürgerhaus fortgesetzt.
Der offizielle Teil beginnt um 20.00 Uhr.
Tagesordnung:
1. Eröffnung der Versammlung
2. Bericht über das abgelaufene Schützenjahr 2023
3. Kassenbericht
4. Entlastung des Vorstands
5. Vorstandswahlen
6. Abstimmung Satzungsänderung (s. Anhang Satzungsänderung)
7. Jahresbericht der Schießgruppe
8. Verschiedenes

Anträge von Mitgliedern sind bis zum 18.01.2024 beim geschäftsführenden Vorstand einzureichen.

Es wird um rege Teilnahme gebeten.
Mit freundlichem Schützengruß
gez.
Der Vorstand

 

Generalversammlung Einladung 2024

Satzungsänderung

§ 4 Mitglieder

Die Mitgliedschaft kann jede männliche Person erhalten, die ihren Wohnsitz in den Grenzen der früheren Gemeinde Upsprunge genommen und das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Abweichend hiervon können Personen mit Vollendung des 12. Lebensjahres in die Schützenjugend aufgenommen werden. Das Nähere hierzu regelt §5a.

Soll geändert werden in:
Die Mitgliedschaft kann jede männliche Person erhalten, die ihren Wohnsitz in den Grenzen der früheren Gemeinde Upsprunge genommen und das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Abweichend hiervon können Personen mit der Vollendung des 12. Lebensjahres in die Schützenjugend (Schießgruppe) aufgenommen werden. Das Nähere hierzu regelt § 5a.
Die Schießberechtigung auf den Schützenvogel haben nur Schützen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

§ 5a Schützenjugend

1. Der Schützenbruderschaft angeschlossen ist die Schützenjugend, für die diese Satzung und das Statut des Bundes der St. Sebastianus-Schützenjugend (BdSj) gilt.
2. Sie gliedert sich in die Gruppe der Schülerschützen von vollendeten 13. bis vollendeten 15. Lebensjahr und der Jungschützen vom 16. bis vollendeten 18 Lebensjahr.

Soll geändert werden in:
1. Der Schützenbruderschaft angeschlossen ist die Schützenjugend (Schießgruppe), für die diese Satzung und das Statut des Bundes der St. Sebastianus-Schützenjugend (BdSj) gilt.
2. Sie gliedert sich in die Gruppe der Schülerschützen von vollendeten 13. bis vollendeten 15. Lebensjahr.

Satzungsänderung Anhang